Krankenkasse

KrankenkasseVersicherung für EU-Bürger

Ab Mitte 2004 werden Versicherungsnehmer der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, die vorübergehend in einen anderen EU-Mitgliedsstaat reisen, mit einer Europäischen Krankenversicherungskarte ausgestattet. Alle Dienstleister im Bereich Gesundheitspflege müssen innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz Patienten mit Europäischer Krankenversicherungskarte medizinisch versorgen.

Versicherung für Nicht-EU-Bürger

Nicht-EU-Bürger sollten noch vor der Abreise in ihrem Land eine Reisekrankenversicherung abschließen. Wenn Sie nicht versichert sein sollten, werden Sie ärztliche Leistungen in bar bezahlen müssen.

Reisekrankenversicherung

Auch EU-Bürger können eine Reisekrankenversicherung abschließen (übernimmt z. B. die Transportkosten ins Heimatland). Bei längeren touristischen Aufenthalten kann man sich z. B. bei der Všeobecná zdravotní pojišťovna (www.vzp.cz) versichern lassen.

Source: www.visitczechia.com



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